Mitarbeiter:innen fit für KI machen: Jetzt handeln, Schulungspflicht greift!

Simone Veit
Datenschutz Consultant, Verkauf IT/Compliance

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Die EU zieht die Zügel an: Unternehmen müssen ab Februar 2025 ihre Mitarbeiter:innen für den verantwortungsvollen Umgang mit KI schulen. Wer KI nutzt, braucht Kompetenz – das ist jetzt Gesetz! Doch was bedeutet das für Unternehmen konkret? Alles zum Thema erfahren Sie in unserem aktuellen Expertenartikel.

 

Verpflichtung zur KI-Kompetenz: Unternehmen müssen Mitarbeiterschulungen durchführen

Eine zentrale Neuerung des AI Acts ist die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeiter:innen. Ab dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend geschult ist, um KI-Systeme sachkundig zu nutzen und deren Risiken zu verstehen.

Das bedeutet konkret:

· Unternehmen müssen Schulungsprogramme implementieren.

· Beschäftigte müssen KI-Anwendungen und deren Umgang verstehen.

· Die Schulung muss sich an der Komplexität und dem Einsatzbereich der im Unternehmen genutzten KI orientieren.

 

Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und Vertrauen in KI-Systeme zu stärken.

Hintergrund und Zielsetzung des AI Act

Der AI Act ist die erste umfassende Regulierung für KI-Anwendungen innerhalb der EU und setzt globale, ethische und rechtliche Standards. Der rechtliche Rahmen orientiert sich am risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Menschen oder gesellschaftliche Strukturen, desto strenger die Vorschriften. Der AI Act ergänzt bestehende Regelungen wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und setzt neue Transparenz-, Sicherheits- und Haftungsstandards für den Einsatz von KI-Systemen.

Zeitplan und wichtige Meilensteine

Die Umsetzung des AI Acts erfolgt schrittweise:

1. August 2024: Inkrafttreten des AI Acts.

1. Februar 2025: Verbot bestimmter KI-Systeme mit hohem Risiko und Start der Schulungspflicht.

1. August 2026: Weitere Transparenzvorgaben, u.a. für generative KI-Systeme.

 

Hochrisiko-KI: Extra Übergangsfrist von 36 Monaten zur Einhaltung der neuen Regeln.

 

Der risikobasierte Ansatz: Kategorisierung von KI-Anwendungen

Ein zentraler Bestandteil des AI Acts ist die Einteilung von KI-Systemen in verschiedene Risikoklassen:

a) Unannehmbares Risiko (Verbotene KI)

KI-Systeme, die gegen Grundrechte verstoßen oder ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen, werden verboten. Dazu zählen:

· Social Scoring-Systeme zur Bewertung von Individuen (wie in China)

· KI-gestützte Manipulation, die menschliches Verhalten unbemerkt beeinflusst

· Echtzeit-Biometrieerkennung in öffentlichen Räumen (mit wenigen Ausnahmen)

 

b) Hohes Risiko

KI-Systeme, die in kritischen Bereichen eingesetzt werden, müssen strenge Auflagen erfüllen. Diese gelten insbesondere für Anwendungen in:

· Medizin und Gesundheitswesen

· Justiz und Strafverfolgung

· Personalmanagement (z.B. automatisierte Bewerberauswahl)

· Kritische Infrastrukturen (z.B. Energie- oder Verkehrssektor)

Hochrisiko-KI muss dokumentiert, transparent und sicher sein. Unternehmen müssen zudem eine Risikoanalyse durchführen und sicherstellen, dass die KI menschenüberwacht wird.

 

c) Begrenztes Risiko

KI-Systeme mit mittlerem Risiko unterliegen vor allem Transparenzanforderungen. Dazu gehören:

· Chatbots und Sprachassistenten (Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit KI interagieren)

· Deepfake-Technologien (kennzeichnungspflichtig)

· Generative KI wie ChatGPT oder Midjourney (Regeln für die Quellenangabe von Trainingsdaten)

 

d) Minimales Risiko

KI-Anwendungen mit geringem Risiko unterliegen keinen speziellen Vorschriften. Beispiele sind KI-gestützte Rechtschreibprüfungen oder automatisierte Produktempfehlungen in Online-Shops.

 

So können Sie sich vorbereiten

Die Einhaltung des AI Acts erfordert frühzeitige Maßnahmen. Berücksichtigen Sie folgende Schritte:

1. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse:

o Welche KI-Systeme werden aktuell genutzt?

o In welche Risikoklasse fallen diese?

o Welche Anpassungen sind erforderlich?

2. Compliance-Strategie entwickeln:

o Implementierung von internen Kontrollmechanismen

o Sicherstellung der Dokumentationspflichten

o Einführung von Risikomanagementprozessen

3. Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen starten:

o Mitarbeiterschulungen etablieren

o KI-Know-how im Unternehmen ausbauen

o Interne und externe Experten einbinden

4. Transparenz und Ethik sicherstellen:

o Transparenzrichtlinien für KI-gestützte Entscheidungen umsetzen

o Klare Kennzeichnungspflichten einhalten

o Datenschutz- und Sicherheitsstandards überprüfen

 

Fazit: Jetzt handeln, um vorne zu bleiben!

Die Schulungspflicht ist kein bürokratischer Mehraufwand – sie gibt Ihnen einen Vorsprung! Unternehmen, die frühzeitig auf Wissen und Compliance setzen, gewinnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Wir beraten Sie gerne.