NIS2-Umsetzung: Jetzt handeln und vom aktuellen Förderprogramm „Cyber Security Schecks“ profitieren.

orangefarbenes Hexagon mit einem weißen Textzettel in der Mitte und einem Häkchen COMPLIANCE,

Simone Veit

Datenschutz Consultant, Verkauf IT/Compliance

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Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, bis zum 17. Oktober 2024 Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit zu implementieren. Und das mit dem Ziel ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau auf europäischer Ebene zu erreichen. Eine wichtige Strategie dabei ist, die Stärkung der Cyber-Resilienz und Reaktionsfähigkeit von Unternehmen gegenüber Cyberbedrohungen. Was ist neu? Die Ausweitung der Sektoren, stärkere und explizitere Cybersicherheitsverpflichtungen, Rechenschaftspflicht für die Cybersicherheit von Organisationen, Berücksichtigung der Cybersicherheit in der Lieferkette und bei Dritten sowie Meldepflichten für Cybervorfälle.

 

Als KMU fragen Sie sich vielleicht noch, ob die NIS2 überhaupt Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben wird. Die Antwort lautet: Ja! Denn auch kleine und mittelständische Unternehmen in bestimmten Sektoren sind in der Lieferkette für große Betreiber wesentlicher Dienste unverzichtbar. Mit der Novellierung des NIS-Gesetzes werden daher auch für viele weitere Unternehmen Anforderungen gelten. Als Betreiber wichtiger Dienste müssen Sie zukünftig nicht nur die eigenen Cybersicherheitsmaßnahmen verbessern, sondern auch sicherstellen, dass Ihre Dienstleister und Lieferanten entsprechende Vorkehrungen treffen. Denn Schwächen in der Sicherheit breiten sich oftmals schnell auf die gesamte Lieferkette aus und gefährden somit alle beteiligten Unternehmen.

Prüfen sie jetzt Ihre Betroffenheit und nehmen Sie an der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 teil!

Erfahren Sie alles zum Förderprogramm Cyber Security Schecks 2023, um von Ihren Investitionen und Projekten zur Stärkung Ihrer IT-Security auch finanziell zu profitieren.

Der Fond Zukunft Österreich gemeinsam mit dem Programm Digital Europe der Europäischen Kommission unterstützen zu gleichen Teilen die Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT), das das BKA in Kooperation mit der FFG leitet.

Die Ausschreibung ist offen von 16.10.2023 12:00 bis 15.01.2024 12:00!

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen, welche für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.

Wer wird gefördert?

Nur mittlere und kleine Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich, die nicht der Bundesverwaltung angehören, können gefördert werden. Diese Unternehmen müssen auch in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen und einem der relevanten Sektoren angehören.

Um eine Förderung gemäß der NIS2-Richtlinie zu beantragen, ist es erforderlich, den Antrag elektronisch über eCall einzureichen und dies vor Ablauf der Einreichfrist zu tun. Dies bedarf einer Registrierung im eCall. Das Förderungsansuchen ist direkt im System auszufüllen. Durch eine Selbstdeklaration im eCall wird das Unternehmen dem Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie zugeordnet. Zusätzlich muss ein Umsetzungsplan zur technischen Sicherheitsmaßnahme vorgelegt werden, in dem die verwendeten Technologien, der Zweck, der Zeitplan und die erwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen bezüglich der NIS2-Anforderungen sowie die Kosten angegeben und beschrieben sind. Der Antrag kann entweder von der antragstellenden Organisation selbst oder von bevollmächtigten Personen eingereicht werden. Letzteres erfordert einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis, die auf Anfrage vorgelegt werden muss. Die FFG behält sich das Recht vor, das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abzulehnen, wenn kein Nachweis für die Vertretungsbefugnis erbracht werden kann.

Der Cyber Security Scheck in 5 Schritten:

  1. Projekt beschreiben und Antrag im eCall einreichen
  2. Antrag wurde via Ziehungsverfahren ausgewählt: FFG prüft den Antrag!
  3. Antrag positiv bewertet? Das Projekt kann starten!
  4. Projektumsetzung und Abschluss innerhalb von 12 Monaten
  5. Endbericht einreichen und nach positiver Prüfung Förderung erhalten

BEACHTEN SIE:

  • Maximal ein Cyber Security Scheck pro Unternehmen ist förderbar!
  • Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate (keine Verlängerung möglich)!
    Die Förderung muss vor der Umsetzung beantragt werden!
    Der Projektstart muss spätesten bis 01.04.2024 erfolgen!
  • Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe!
  • Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Ausschreibungsende mittels Ziehungsverfahren per Zufallsprinzip!

 

VACE Digital Solutions unterstützt KMU, die in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen bei der gesamtheitlichen Umsetzung.

Quelle: https://www.ffg.at/ausschreibung/CyberSecuritySchecks2023#11