Whistleblowing in Österreich - HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Worum geht es bei den neuen Vorschriften?
Whistleblowing dient dazu, mögliche Misstände, brisante Fehlverhaltensweisen und auch Rechtsverstöße anonym aufzuzeigen, mit dem Ziel, Schaden im Sinne der Allgemeinheit abzuwenden.
Bereits im Oktober 2019 trat die Whistleblower-Richtlinie der EU in Kraft um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu schützen.
Die Whistleblower-Richtlinie dient dem Schutz eines Hinweisgebers (Whistleblowers) vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung oder Gehaltseinbußen. Ein Hinweisgeber könnte beispielsweise Verstöße gegen den Umweltschutz melden.
Warum betrifft SIE das?
Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 wurde von Österreich mit der Kundmachung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) umgesetzt. Das Gesetz gilt seit 25. Februar 2023 und schreibt grundsätzlich vor, dass Unternehmen interne Meldestellen einzurichten haben.
Bei 250 Beschäftigten oder mehr gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten (25. August 2023).
Hat Ihr Unternehmen 50 bis 249 Mitarbeitende tritt die Pflicht zur Einrichtung von Meldekanälen erst am 17. Dezember 2023 ein.
Was ist zu tun?
Unsere Experten sind an Ihrer Seite!
Nützen Sie eine umfassende Compliance-Beratung durch unseren erfahrenen Unternehmensjuristen, in der wir die nationalen Rechtsvorschriften berücksichtigen und gemeinsam die nächsten Schritte festlegen.
Bei Bedarf holen wir zusätzliche Experten ins Team
Falls örtliche Spezialisten (Steuerberater, Rechtsanwälte, Übersetzer) erforderlich werden, geben wir gerne entsprechende Empfehlungen ab.
So sind Sie auf der sicheren Seite!
Um anonyme Meldungen zu ermöglichen – nur so haben Hinweisgeber keine Repressalien zu befürchten – nutzen wir die Integrity Line Software der Business Keeper GmbH / EQS Group. Diesen Anbieter haben wir nach umfassenden Erhebungen zu Informationssicherheit und Datenschutz ausgewählt. Auch österreichische Behörden vertrauen auf diesen Branchen-Primus.
Und was genau ist in IHREM Fall zu tun?
Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch und lösen Sie den Gutschein ein!
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