Whistleblowing in Österreich - HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Worum geht es bei den neuen Vorschriften?
Whistleblowing dient dazu, mögliche Missstände, brisante Fehlverhaltensweisen und auch Rechtsverstöße anonym aufzuzeigen, mit dem Ziel, Schaden im Sinne der Allgemeinheit abzuwenden.
Bereits im Oktober 2019 trat die Whistleblower-Richtlinie der EU in Kraft um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu schützen.
Die Whistleblower-Richtlinie dient dem Schutz eines Hinweisgebers (Whistleblowers) vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung oder Gehaltseinbußen. Ein Hinweisgeber könnte beispielsweise Verstöße gegen den Umweltschutz melden.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 wurde von Österreich mit der Kundmachung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) umgesetzt. Das Gesetz gilt seit 25. Februar 2023 und schreibt grundsätzlich vor, dass Unternehmen interne Meldestellen einzurichten haben.
Bei 250 Beschäftigten oder mehr galt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten (25. August 2023).
Hat Ihr Unternehmen 50 bis 249 Mitarbeitende trat die Pflicht zur Einrichtung von Meldekanälen erst am 17. Dezember 2023 ein.
Fragen dazu? Hier unsere Antworten:
Hinweise müssen der internen Stelle schriftlich oder mündlich oder in beiden Formen gegeben werden können. Empfehlenswert ist eine Anonymität gewährende Software. Hierzu setzen wir auf den führenden Anbieter EQS und deren 'Integrity Line'.
Dies erhöht die Bereitschaft, Missstände zu melden. Aus Sicht Ihrer Organisation kann so die Compliance am ehesten verbessert werden.
Eine übliche Vorgehensweise ist, bei vorhandenem Compliance-Beauftragten bzw Unternehmensjuristen diesen zuständig zu machen. Versuche, die Personalabteilung, den Betriebsrat oder den Geschäftsführer einzusetzen scheitern regelmäßig an Interessenskonflikten. Wir bieten Ihnen die inhaltliche Fallbearbeitung durch einen erfahrenen Unternehmensberater als Dienstleistung an.
In erster Linie ist der im HSchG genannte Katalog von EU- und Straf-Rechtsnormen zu beachten, beispielsweise zum Umweltschutz oder zur Bestechung von Beamten. Darüber hinaus können Sie die Meldung weiterer Gesetzesverstöße zulassen. Dies ist sinnvoll, da auf solche Weise keine rechtliche Vorbeurteilung vom Hinweisgeber erwartet wird. Auch eine Nutzung des Meldekanals fürs Beschwerdewesen, für Anregungen etc ist denkbar - solche über das HSchG hinausgehenden Regime sollten aber ggf mit einer Betriebsvereinbarung näher geregelt werden.
Der Eingang schriftlicher Hinweise ist unverzüglich, spätestens jedoch nach sieben Kalendertagen schriftlich an die von der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber genannte Postanschrift, E-Mail- oder sonstige elektronische Adresse oder ein eingerichtetes Hinweisgebersystem zu bestätigen. Bei anonymer Meldung erfolgt die Bestätigung also im Hinweisgebersystem selbst. Längstens drei Monate nach Entgegennahme der Meldung hat die interne Stelle dem Hinweisgeber über ergriffene Folgemaßnahmen zu berichten oder sind solche Folgemaßnahmen in Aussicht zu stellen. Wird der Hinweis aber nicht weiter verfolgt so muss dies begründet werden.
Die Nutzung privater Endgeräte verunmöglicht ein Zurückverfolgen - beispielsweise mittels Browser-Historie, Dienstplänen etc - zuverlässig. Meldende, welche anonym bleiben möchten, werden private Geräte deshalb vorziehen. Eine Möglichkeit wäre, ebenso dienstliche Geräte in der Dienstzeit zuzulassen - um die Freizeit des Meldenden nicht zu beeinträchtigen. Solche Details zur Vorgangsweise könnten mittels Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Wir werden Ihnen entsprechende Schritte wie einen Eintrag im DSGVO-Verzeichnis von Personendatenverarbeitungen und ggf bei Konzernstrukturen einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nahelegen. Unsere Compliance-Berater sind zertifizierte Datenschutzbeauftragte sowie Informationssicherheitsbeauftragte. Zu den ersten Maßnahmen wird - um ein Beispiel zu nennen - das Verfassen einer Datenschutzerklärung gehören.
Ein Erstgespräch zu Ihrer Risikolage, Schritte, Zeitplan und Kosten ist völlig unverbindlich. Melden Sie sich gerne jederzeit am besten über u.a. Formular und wir beantworten Ihre Fragen zur Notwendigkeit und den Vorteilen.
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