Whistleblowing in Österreich - HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Worum geht es bei den neuen Vorschriften?

Whistleblowing dient dazu, mögliche Missstände, brisante Fehlverhaltensweisen und auch Rechtsverstöße anonym aufzuzeigen, mit dem Ziel, Schaden im Sinne der Allgemeinheit abzuwenden.

Bereits im Oktober 2019 trat die Whistleblower-Richtlinie der EU in Kraft um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu schützen.

Die Whistleblower-Richtlinie dient dem Schutz eines Hinweisgebers (Whistleblowers) vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung oder Gehaltseinbußen. Ein Hinweisgeber könnte beispielsweise Verstöße gegen den Umweltschutz melden.

Warum betrifft SIE das?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 wurde von Österreich mit der Kundmachung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) umgesetzt. Das Gesetz gilt seit 25. Februar 2023 und schreibt grundsätzlich vor, dass Unternehmen interne Meldestellen einzurichten haben.

Bei 250 Beschäftigten oder mehr gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten (25. August 2023).

Hat Ihr Unternehmen 50 bis 249 Mitarbeitende tritt die Pflicht zur Einrichtung von Meldekanälen erst am 17. Dezember 2023 ein.

Fragen dazu? Hier unsere Antworten:

Wie ist dieser Meldekanal zu gestalten?

Worin liegt der Vorteil, anonymes Melden zuzulassen?

Wer hat allfällige Meldungen im Unternehmen zu bearbeiten?

Welcher Inhalt von Meldungen ist zulässig?

Gibt es Fristen im Zuge einer Meldung?

Sollen betriebliche Geräte oder private PCs oder Handys zur Meldung verwendet werden?

Ist das Ganze DSGVO-konform?

Wir sind nicht sicher, ob wir ein Meldesystem brauchen und davon profitieren können.

Und was genau ist in IHREM Fall zu tun?

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Senden Sie uns Ihre Terminvorschläge und gerne auch gleich die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden.

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