Integrität heißt für uns, in Übereinstimmung mit unseren Werten zu handeln. Dazu gehört die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Wir möchten sicherstellen, dass unsere hohen Standards im gesamten Unternehmen eingehalten werden.
Aus diesem Grund haben wir die Integrity Plattform eingerichtet. Diese Plattform dient als Meldekanal für interne und externe Stakeholder und ermöglicht es, Verstöße vertraulich und anonym zu melden. Alle Meldungen werden ernst genommen, gründlich geprüft und streng vertraulich behandelt. Wir versichern Ihnen, dass Ihnen keinerlei Nachteile durch das Melden entstehen!
Sie haben noch Fragen? Hier unsere FAQ's:
Jeder Hinweis wird zuerst von einem externen Experten - in unserem Fall dem Juristen Christian Werbik - bearbeitet. Nur für den Fall, dass dies nötig ist, kommt auch eine Weiterleitung an die Behörden in Frage. Ein Beispiel für einen solchen Fall wäre etwa ein Diebstahl, welcher bei der Strafbehörde angezeigt werden kann.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben, können Sie diese (anonym) melden.
Die Diskriminierung eines Hinweisgebers ist gesetzlich strikt verboten. Als Hinweisgeber bekommen Sie Bestätigungen über die eingebrachten Meldungen. Wir wissen Hinweise zur Compliance stets zu schätzen, da wir dadurch unsere Organisation verbessern können. Das Beiziehen eines unabhängigen Experten sichert die Objektivität. Somit können Sie guten Gewissens Meldungen erstatten - auf Wunsch anonym.
Das Meldesystem ist auf Anonymität ausgelegt. Dies setzt voraus, dass Sie selbst keine Personendaten eingeben. Wenn Sie für die Meldung betriebliche Geräte verwenden bzw dies während der Dienstzeit tun so sind "lokale Spuren" (etwa Browser-Historie, Dienstpläne, Bürosituation u.dgl) womöglich technisch nicht auszuschließen. Sie können deshalb auch gerne private Geräte - ggf außerhalb der Dienstzeit - verwenden.
Sie erhalten spätestens nach 7 Tagen eine schriftliche Bestätigung über das Hinweisgebersystem. Längstens drei Monate nach Entgegennahme Ihrer Meldung erhalten Sie Informationen über ergriffene Folgemaßnahmen bzw. deren in Aussicht Stellung. Falls Ihr Hinweis nicht weiter verfolgt wird, erhalten Sie von uns eine schriftliche Begründung.
JA! Hinweisgeberkanäle sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt nach allen Regeln des Datenschutzrechts. Zudem haben Sie selbst in der Hand, welche und wie viele eigene Personendaten Sie im Zuge der Meldung preisgeben.
Sie interessieren sich für ein Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen?
Wir sind an Ihrer Seite! Lesen Sie hier weiter, wie wir Sie unterstützen können.
Ein Erstgespräch zu Ihrer Risikolage, Schritte, Zeitplan und Kosten ist völlig unverbindlich. Melden Sie sich gerne und wir beantworten Ihre Fragen zur Notwendigkeit und den Vorteilen.