NIS2 | 2023: Das neu geschaffene Gesetz für mehr Cybersicherheit in Europa!

Ab sofort ist das neue europäische Gesetz zum Thema Cybersicherheit, die NIS2-Richtlinie, in Kraft und muss bis 17. Oktober 2024 in Österreich umgesetzt werden

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cyberangriffen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. 

Gleich vorweg: Ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen?

.

 

Sie wissen noch nicht, ob Sie betroffen sind?

Dann füllen Sie gleich unseren Fragebogen aus und wir kommen gerne nach Sichtung Ihres ausgefüllten Fragebogens auf Sie zu!

Stellen Sie sich vor, Sie sind essenziell für die Aufrechterhaltung kritischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten im EU-Raum verantwortlich:

Ist Ihnen bewusst, dass Sie somit der erweiterten NIS2-Richtlinie unterliegen? EU-weit müssen sich mehr als 100.000 Einrichtungen auf die im Gesetz geforderten Maßnahmen vorbereiten. 

Sie sind Betreiber einer wichtigen oder wesentlichen Einrichtung, zur Versorgung der Allgemeinheit, mit über 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 10 Millionen? Dann gehören Sie zu denjenigen, die das neue NIS-Regelwerk betrifft! 

Die NIS2 definiert klarer, welche Unternehmen in den Bereich der kritischen Dienste fallen, und legt spezifische Sicherheitsmaßnahmen für diese Unternehmen fest.  

Der Anwendungsbereich umfasst alle mittleren und großen Unternehmen (aber auch kleine Unternehmen beispielsweise als Lieferanten) in den wesentlichen und wichtigen Sektoren. 

Warum Sie sich für die NIS2-Richtlinie interessieren sollten und was mit NIS2 auf Sie zukommt:

Die NIS2-Richtlinie legt in vielen für die Wirtschaft kritischen Sektoren neue Cybersicherheits-Verpflichtungen für Unternehmen fest. Dabei ist die Einrichtung nationaler Behörden vorgesehen. 

Alle 27 Mitgliedstaaten der EU müssen diese neuen Verpflichtungen bis Mitte Oktober 2024 in ihrer jeweiligen nationalen Gesetzgebung umsetzen. 

Die Richtlinie sieht unter anderem eine striktere Meldepflicht für Vorfälle (mit der Übermittlung eines vorläufigen Meldeberichts innerhalb von 24 Stunden) und die Anwendung von Maßnahmen für das Cyberrisiko-Management vor. 

Zur Durchsetzung der Richtlinie gehören verpflichtende Maßnahmen wie Inspektionen vor Ort, Audits, Risikoabschätzungen sowie das zeitnahe Einspielen von Sicherheitsupdates und Zertifizierungen. 

Bei Nichteinhaltung können hohe Geldbußen verhängt werden. 

Die NIS2-Richtlinie zur Stärkung der Cyber-Resilienz. Nutzen Sie die Chance für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!

NIS2 ist das Reaktionsmittel auf die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe, welche häufig komplex sind und eine Vielzahl von Zielen anvisieren, um Ausfälle und große Schäden anzurichten. 

Die nationalen Sicherheitsmaßnahmen wurden verbessert, um die Kritikalität der betroffenen Sektoren zu erhalten und die Auswirkungen von Störfällen zu minimieren oder gar zu vermeiden. 

Eine gute Vorbereitung auf mögliche Angriffe kann im Ernstfall den Unterschied ausmachen.  

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie mag zunächst als zusätzlicher Aufwand erscheinen – letztendlich dient sie jedoch zum Schutz der kritischen Infrastruktur und dem Erlangen einer erhöhten Widerstandsfähigkeit gegen potenzielle Gefahrenquellen. 

Insgesamt wird die NIS2-Richtlinie dazu beitragen, das Bewusstsein für Cybersicherheit zu erhöhen und Unternehmen dazu zu bringen, proaktiver gegen Bedrohungen vorzugehen. 

Was wir für Sie tun:

  • Sie erhalten von uns alle Antworten zu bevorstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf Ihren Cybersicherheitsbetrieb. 

  • Von uns erfahren Sie, ob Sie betroffen sowie wesentlich oder wichtig sind. Außerdem prüfen wir, ob Ihre Einrichtung etwaige Schwellenwerte für mittlere Unternehmen erreicht oder überschreitet und informieren zu weiteren Schritten. 

  • Unsere Experten übernehmen die Prüfung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen und fassen identifizierte Sicherheitsmängel in einem abschließenden Bericht für Sie zusammen. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Implementierung von organisatorischen sowie technischen Sicherheitsvorkehrungen gemäß NISV. 

Sie haben bereits ein Sicherheitskonzept, aber es entspricht nicht den geforderten NIS2-Standards?

Dann übernehmen wir gerne die Überführung Ihrer vorhandenen Maßnahmen in die innerhalb der NIS2 geforderten Sicherheitsvorkehrungen. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen.  

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr zu erfahren!

Rufen Sie uns gleich direkt an oder senden Sie uns Ihre Anfrage!